Die Städtischen Bibliotheken Dresden unterstützen den Deutschen Bibliotheksverband (dbv) in der Forderung, dass E-Books für Bibliotheken und somit deren Nutzer*innen zu den gleichen Bedingungen wie physische Bücher zu erwerben sind.

buchist buch gelb blauMomentan gilt die rechtliche Gleichstellung von E-Books und gedruckten Büchern nur für die ermäßigte Mehrwertsteuer und die Buchpreisbindung. Die Kampagne des dbv "Ein Buch ist Buch - egal in welcher Form" fordert diese Gleichbehandlung auch für den Verleih in Bibliotheken in Deutschland. So sollen zwischen Bibliotheken und Verlagen faire Lizenzmodelle geschaffen werden.
 
Zugleich setzt der dbv sich für die Ausweitung der Bibliothekstantiemen auf elektronische Werke ein, wenn im Gegenzug Bibliotheken die gleichen Nutzungsrechte für elektronische wie für gedruckte Werke erhalten. Bibliothekstantiemen sind die Abgaben, die von Bibliotheken an die Rechteinhaber*innen ausgezahlt werden. Die verantwortliche Stelle für die Ausschüttung der Tantiemen ist unter anderem die "Verwertungsgesellschaft Wort". Durch die Bibliothekstantieme für physische Medien wurden ca. 15 Millionen Euro für Bibliotheken an die Rechteinhaber*innen entrichtet. Desweiteren gaben die Öffentlichen Bibliotheken in Deutschland allein im Jahr 2020 ca. 112 Millionen Euro für Neuerwerbungen aus.

Wie ist die derzeitige Situation bei E-Books? Warum gibt es manche E-Books nicht in der Onleihe?

Ein E-Book kann, wie bei einem gedruckten Buch, zeitgleich nur von einer einzigen Person ausgeliehen werden. Alle anderen Nutzer*innen müssen sich auf eine Warteliste setzen lassen. Die Ausleihfrist beträgt vier Wochen. Ein E-Book kann daher höchstens 12-mal im Jahr ausgeliehen werden.

Bibliotheken erwerben für den Verleih von E-Books sogenannte Lizenzen. Die gegenwärtige Rechtslage für den Verleih von E-Books ist folgende:
Bibliotheken oder die damit beauftragten Firmen handeln mit den Verlagen spezielle Lizenzen aus, die den Verleih von E-Books – unter den jeweils ausgehandelten Bedingungen – gestatten. Diese regeln unter anderem: Preis; Anzahl der möglichen Ausleihen; Lizenzlaufzeit; Druck- und Kopieroptionen; Bereitstellungszeitpunkt.

Bibliotheken erwerben ihre Lizenzen meist mit einer zeitlichen Befristung, um die Abnutzung von Büchern zu simulieren. Wenn dieser Zeitraum abgelaufen ist, muss die Bibliothek eine neue Lizenz erwerben.

Im Gegensatz zu gedruckten Büchern sind E-Books für Bibliotheken aufgrund der Lizenzen häufig um ein Vielfaches teurer; oft bis zum zweifachen des Endkundenpreises. Von Bund und Ländern werden für die Ausleihe von E-Books bisher keine Bibliothekstantieme an die Autor*innen gezahlt, die damit keine Entschädigung erhalten. Eine Ausweitung der Bibliothekstantieme auf E-Books wurde von Bundesregierung und Verlagen bisher nicht umgesetzt oder akzeptiert.

Eine weitere gängige Lizenzbedingung ist das sogenannte „Windowing“: neu veröffentlichte E-Books werden Bibliotheken erst nach einer Sperrfrist von ca. einem Jahr angeboten. Manche E-Books werden sogar grundsätzlich nicht für Bibliotheken und ihre Nutzer freigegeben ("library blocking"). Eine fachlich unabhängige Auswahl kann daher nur eingeschränkt stattfinden. Bibliotheksnutzer*innen werden damit von einem sehr wichtigen Teil des Buchmarktes ausgeschlossen. Dies betrifft vor allem Buchtitel die nur als E-Book publiziert werden, und auch Zeiten, in denen ein Zugriff auf gedruckte Exemplare nur eingeschränkt möglich ist.

Die Kolleg*innen des Onleiheverbundes Hessen stellen eine regelmäßig aktualisierte Übersicht zur Verfügung in der die gesperrten oder später freigegeben E-Book-Titel der Spiegel-Bestseller-Liste aufgeführt werden.

Die Bundesregierung hat sich im letzten Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 dazu verpflichtet, dass Bibliotheken „auch im digitalen Zeitalter ihre zentralen Funktionen für Bildung und Kultur erfüllen können." Sie schreibt weiter: "Wir werden uns dafür einsetzen, dass Bibliotheksnutzern unter Wahrung der Vertragsfreiheit ein noch besserer Zugang zum Repertoire von E-Books ermöglicht wird.“ Genau das ist nicht geschehen.

Was fordern die Bibliotheken in Bezug auf das E-Lending?
Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) und seine Mitgliedsbibliotheken setzen sich dafür ein, dass Bibliotheken auch E-Books gleich nach Erscheinen auf dem Markt auswählen, sie lizenzieren und verleihen können. Dies muss aus Sicht des dbv auch mit einer gesetzlichen Regelung für die Ausweitung und Erhöhung der Bibliothekstantieme einhergehen, damit Autor*innen und Verlage für die E-Ausleihe ebenfalls, wie für gedruckte Bücher, eine zusätzliche Vergütung von Bund und Ländern erhalten. Mehr Informationen dazu auf der Webseite des dbv.

Was können Sie als Leser*in tun?
Machen Sie sich ein eigenes Bild über die unterschiedlichen Positionen von Bibliotheken, Verlagen und Autor*innen. Wenn Sie die Forderung der Bibliotheken nach einer gesetzlichen Grundlage für die E-Ausleihe unterstützen, dann schreiben Sie an die Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises. (Wahlkreissuche nutzen. Auf Abgeordneten klicken. Über Kontaktdaten anschreiben.)

Bibliotheken sichern den Zugang zu Informationen für alle Bürger*innen, möglichst barrierefrei und ohne kommerziellen Zwang. Dies soll auch für E-Books gelten.

startseite slider ebookWeiterführende Informationen finden Sie in den folgenden Beiträgen:

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